Umstellung von L-Gas auf H-Gas

Mehr Energie fürs Gas

Das aus Deutschland und den Niederlanden stammende L-Gas wird in Zukunft immer weniger gefördert. Deshalb ist die Umstellung der derzeit mit L-Gas versorgten Bereiche auf H-Gas notwendig. Die Erdgas-Sorten L-Gas und H-Gas unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Herkunft und ihren Energieinhalt.

Umstellung auf H-Gas

Die Umstellung wird durch den Netzbetreiber angekündigt und erfolgt in drei Schritten: 1. Alle vorhandenen Gasgeräte müssen erfasst werden. 2. Dann werden an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen ausgetauscht und sie werden neu eingestellt. Im 3. Schritt erfolgt die Qualitätskontrolle.

Fragen & Antworten

Für die Anpassung der Gasgeräte ist der jeweilige Ausspeise- oder Verteil-Netzbetreiber verantwortlich. Dieser wird Sie über alle notwendigen Schritte informieren. Koordiniert wird alles von einem „Gasbüro“, das der örtliche Gasnetzbetreiber eigens für diesen Zweck eingerichtet hat.

Ansprechpartner

Ausführliche Informationen zum Umstellungszeitpunkt, den betroffenen Gemeinden und Stadtteilen und den Erdgasbüros vor Ort finden Sie auf den Internetseiten Ihres Netzbetreibers. Ihr Gaslieferant, der Sie als Haushaltskunde mit Gas versorgt, hat mit der Gasumstellung selbst nichts zu tun.

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Bin ich betroffen?

Betroffen sind alle L-Gas-Kunden in den L-Gas-Gebieten, die hauptsächlich im Nordwesten Deutschlands liegen. Die L-Gas-Netze sind historisch in der Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen Importleitungen entstanden. Betroffen sind deswegen die Bundesländer

  • Bremen,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen (nicht flächendeckend),
  • Sachsen-Anhalt (teilweise),
  • Rheinland-Pfalz (teilweise) und
  • Hessen (teilweise)

Ablauf der Umstellung

Die 3 Schritte zum Umstellung

An den Geräten selbst müssen hauptsächlich Düsen ausgetauscht und Regelarmaturen neu eingestellt werden. Wie aufwändig das im Einzelfall ist, hängt vom Gerätetyp ab.

1. Erfassung

Alle vorhandenen Gasgeräte müssen zunächst erfasst werden. Dazu kommen – nach vorheriger Terminabsprache – Fachleute im Auftrag des Gasbüros oder des Netzbetreibers ins Haus. Dies passiert in der Regel bereits ein Jahr vor der Umstellung.

2. Umstellung

Auch dieser Termin wird Ihnen vorab angekündigt. Dann werden an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen ausgetauscht, und sie werden neu eingestellt. Die Installateure bringen alle nötigen Ersatzteile mit.

3. Qualitätskontrolle

Stichprobenartig wird in jedem zehnten Haushalt nach der Umrüstung geprüft, ob alles fachlich korrekt erledigt wurde.

Fragen & Antworten zur Umstellung auf H-Gas

Im Bezug auf die Erdgasumstellung wird sich Ihr Netzbetreiber oder das von ihm beauftragte Fachunternehmen bei Ihnen melden (ggf. auch der Ihnen bekannte Erdgaslieferant). Falls Sie darüber hinaus Mails von Ihnen unbekannten Absendern bekommen, sollten Sie diese nicht öffnen und sich diesbezüglich an Ihren Netzbetreiber wenden.

Nur der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragte Firma wird sich bei den betroffenen Haushalten ankündigen, um die mit Erdgas betriebenen Geräte zu erfassen und sich einen Überblick zu verschaffen, welche Austauschteile jeweils notwendig sind, die später in einem 2. Schritt umgerüstet werden.

Der Mitarbeiter des Netzbetreibers bzw. der von ihm beauftragte Fachmann muss sich sowohl mit Firmen- und Personalausweis legitimieren als auch Ihre Kundennummer kennen.

Für die Umrüstung entstehen Ihnen im Normalfall keine Kosten.

Das neue Gas kommt

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Erdgasarten:
Das L-Gas (Low calorific gas) kommt aus Deutschland und zurzeit noch aus den Niederlanden, wo die Erdgasförderung demnächst beendet wird. Daher wird Erdgas zukünftig vermehrt aus Norwegen, Russland und Großbritannien bezogen. Das dort geförderte H-Gas (High calorific gas) muss wegen seines höheren Brennwerts getrennt von L-Gas transportiert werden. Marktraumumstellung Erdgas bedeutet die Umstellung von L- auf H-Gas bis zum Jahr 2030.

L-Gas besteht zu 80 bis 87 Prozent aus Methan, während H-Gas einen Methananteil von 87 bis 98 Prozent aufweist. Der Brennwert von L-Gas liegt zwischen 8 und 10 kWh/m3 im Gegensatz zu H-Gas mit einem Brennwert zwischen 10 und 12 kWh/m3. Durch die Umstellung von L- auf H-Gas werden Sie künftig mit hochwertigerem Erdgas beliefert, da H-Gas einen höheren Brennwert hat.

Sie können von der Marktraumumstellung betroffen sein, wenn Sie in einem der nachfolgend aufgeführten Bundesländer wohnen:

  • Bremen
  • Gebiete in Hessen
  • Gebiete von Niedersachsen
  • Gebiete von Nordrhein-Westfalen
  • Gebiete in Rheinland-Pfalz
  • Gebiete in Sachsen-Anhalt


Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, in dem aktuell L-Gas verbraucht wird, und Sie Erdgas-Verbrauchsgeräte in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung nutzen, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, müssen diese Erdgas-Verbrauchsgeräte umgestellt werden. Ihr lokaler Netzbetreiber kann Ihnen darüber Auskunft geben, ob Sie betroffen sind oder nicht. Kontaktdaten Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Gasrechnung.

Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, in dem aktuell L-Gas verbraucht wird, müssen generell alle Geräte, die an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen sind, umgestellt werden.

Sollten in Ihrem Haushalt

  • Erdgas-Heizungen (Heizkessel oder Gasthermen),
  • Erdgas-Herde,
  • Erdgas-Öfen und/oder
  • Erdgas-Kamine


vorhanden sein, so ist eine Anpassung notwendig.

Wann die Umstellung in Ihrem Wohngebiet erfolgt, erfahren Sie frühzeitig von Ihrem Netzbetreiber

Spätestens 3 Wochen vor dem Termin werden Sie von Ihrem Netzbetreiber schriftlich in der Regel per Brief (oder Aushang) informiert.

Informationen zu Erdgas-Verbrauchsgeräten

In den von der Umstellung betroffenen Versorgungsgebieten sind die Gasgeräte technisch so eingestellt, dass Sie mit L-Gas betrieben werden.

Die Umstellung von L- auf H-Gas ist geografisch und zeitlich so geplant, das keine Unterbrechung der Gasversorgung notwendig ist. So wird Ihre Versorgung mit Erdgas gewährleistet und Sie können Ihre Geräte ganz normal weiter nutzen.

Bei der Erfassung der Gasgeräte wird festgestellt, ob es sich bei Ihrem Gas-Heizkessel um eines der vergleichsweise wenigen Geräte handelt, die sowohl L- als auch H-Gas verbrennen können. Sollte dies der Fall sein, wird Sie der zertifizierte Fachmann über weitere Maßnahmen (Überprüfung des Geräts nach der Erdgasumstellung) informieren.

Die neuen Geräte, die vor der Umstellung gekauft und eingebaut werden, müssen wie bisher, also in L-Gaseinstellung, installiert werden. Die evtl. mitgelieferten Austauschteile (H-Düsen) sind gut aufzubewahren, am besten sicher am Gerät zu deponieren. Falls keine dieser zukünftig notwendigen Austauschteile am neuen Gerät vorhanden sind, fragen Sie bei Ihrem Verkäufer/Installateur nach.

Sofern Mängel festgestellt werden, ist der zertifizierte Fachmann angehalten, eine Mängelkarte zu erstellen. Diese müssen Sie an Ihren Installateur weiterleiten, mit dem Auftrag, die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.

Sollte das Gerät tatsächlich nicht mehr umzurüsten sein, muss es ausgetauscht und die dafür anfallenden Kosten vom Eigentümer getragen werden. Sie werden dann voraussichtlich einen Zuschuss erhalten, siehe hierzu auch Fragen 16 und 17.

Wenn ein Gasgerät umgerüstet worden ist, wird dies mit einem entsprechenden Aufkleber am Gerät dokumentiert. Der Vertragsinstallateur und der Bezirksschornsteinfeger sind somit auch informiert.

Informationen zum Thema Kosten und Zuschüsse

1.Schritt:                Bestandsaufnahme

In einem ersten Schritt werden nach schriftlicher Terminankündigung durch Ihren Netzbetreiber alle in Ihrem Haushalt vorhandenen Erdgas-Verbrauchsgeräte von zertifizierten Fachleuten erfasst.

Dazu nimmt der Netzbetreiber, das ist nicht zwingend Ihr Versorgungsunternehmen oder Ihr Stadtwerk, von dem Sie Erdgas beziehen, frühzeitig Kontakt mit Ihnen auf. Dies erfolgt durch eine/n Mitarbeiter/in oder eine/n Beauftragte/n des Netzbetreibers. Zur Legitimierung wird er/sie sich ausweisen und selbstständig Ihre Kundennummer nennen können. Er/Sie dokumentiert alle in Ihrem Haus angeschlossenen Gasgeräte. Das dauert in der Regel nicht lange (durchschnittlich 15 Minuten).

2. Schritt:               Technische Anpassung der Gasgeräte

Für die tatsächliche Anpassung vereinbart das zertifizierte Fachunternehmen einen zweiten Termin mit Ihnen. Der/die beauftragte Monteur/in bringt die passenden Austauschteile für Ihr/e Gasgerät/e mit und baut sie ein. Die zeitliche Dauer der Anpassung (durchschnittlich 30 Minuten) hängt vom Gerätetyp ab, da je nach Gerätetyp eine unterschiedliche Anzahl von Gasdüsen gewechselt und unterschiedliche Einstellungen an den Regelarmaturen vorgenommen werden müssen.

Nach erfolgreich durchgeführter Anpassung, einer anschließenden Funktionskontrolle und einer dokumentierten Abgasmessung wird das Gerät mit einem Aufkleber als „angepasst“ gekennzeichnet.

3. Schritt:                 Stichprobenartige Qualitätskontrolle

Von den angepassten Gasgeräten werden 10 Prozent der Geräte stichprobenartig kontrolliert. Nur wenn Ihr Haushalt dafür ausgewählt wurde, vereinbart der Netzbetreiber mit Ihnen einen weiteren Termin für diese Qualitätskontrolle.

Informationen zum organisatorischen Ablauf

Für die Gasgeräteumstellung fallen für Sie keine Kosten an. Es werden weder die Arbeitsstunden noch die Geräteteile in Rechnung gestellt. Die Kosten werden bundesweit über ein gesetzlich geregeltes Verfahren auf alle Gasversorgungsnetze und damit auf alle erdgasversorgten Verbraucher umgelegt.

Als Anschlussnehmer/in kommen durch das neue H-Gas auch keine steigenden Gaskosten auf Sie zu. Die augenscheinlich höheren Kosten für H-Gas werden nämlich durch den höheren Energiegehalt von H-Gas kompensiert.

Laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/BJNR197010005.html

haben alle Eigentümer, die im Rahmen der L-/H-Gasumstellung ein neues zur Wohnungsbeheizung dienendes Gasgerät installieren lassen, das nicht mehr angepasst werden muss, einen Anspruch auf Kostenerstattung von 100 EUR. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt: Das neue Erdgas-Heizgerät muss im Zeitraum nach der schriftlichen Ankündigung des Umstelltermins und vor der Anpassung erworben und installiert werden.

Gemäß der Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte

(https://www.gesetze-im-internet.de/gasgkerstv/BJNR193600017.html)

werden Kunden, die technisch nicht anpassbare Gasheizgeräte haben, darüber hinaus auch finanziell entlastet. Diejenigen können folgende Kostenerstattungsansprüche geltend machen:

Erstattungsbetrag in EURAlter der Gasheizung
500bis zu 10 Jahre
250zwischen 10 und 20 Jahre
100zwischen 20 und 25 Jahre

Folgende Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein:

  • Das Altgerät ist bisher noch im Einsatz, aber nicht mehr technisch anpassbar.
  • Der Eigentümer muss dem Netzbetreiber einen Nachweis erbringen

+ über das Alter des bisherigen Gas-Heizgerätes

+ über die ordnungsgemäße Entsorgung des alten Heizgerätes und

+ über die Anschaffung des neuen Heizgerätes.

Rechtliche Hinweise

Die Pflichten des Netzbetreibers sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__19a.html

Diese sind:

  1. Organisation der Anpassung
  2. Veröffentlichungspflicht der Umstelltermine zwei Jahre vor der Marktraumumstellung
  3. Kostenerstattungspflicht bei Anschaffung und Installation eines neuen Heizgerätes durch den Eigentümer, s. hierzu Frage 16.

https://www.gesetze-im-internet.de/gasgkerstv/BJNR193600017.html

  1. Sicherheit an der Haustür gewährleisten:

Der/die Mitarbeiter/in oder der/die Beauftragte des Netzbetreibers muss seinen Firmen- und Personalausweis vorzeigen und selbstständig die Kundennummer des Anschlussnutzers nennen.

Es ist Ihre Pflicht, Ihrem Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten Zutritt zu Ihrem Grundstück bzw. zu den Räumen zu gestatten, damit alle Ihre Gasgeräte anpasst werden können.

Im Nachgang wird evtl. noch die Ablesung des aktuellen Zählerstandes durch den Netzbetreiber oder eine/n Beauftragte/n erfolgen.

Nein, Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Zutritt zu gewährleisten (siehe § 19a Abs. 4 EnWG):

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/BJNR197010005.html

Falls Sie den Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten verweigern bzw. den/die Monteur/in des Fachunternehmens die Umstellung nicht vornehmen lassen, ist Ihr Netzbetreiber berechtigt, ihren Anschluss zu sperren. Die Sperrung wird notwendig, damit nach der Erdgasumstellung keine Gefahren von Ihrem nicht umgerüsteten Gerät ausgehen können.

Durch solch eine Sperrung entstehen Ihnen zudem Kosten.

Weitere Informationen zur Aufhebung der Sperrung finden Sie in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), § 24, Abs. 5. :

https://www.gesetze-im-internet.de/ndav/BJNR248500006.html

2017 ist der neue § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Dieser regelt alle Details der Marktraumumstellung:

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/BJNR197010005.html

Zum 01.01.2017 ist rückwirkend die Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte in Kraft getreten:

https://www.gesetze-im-internet.de/gasgkerstv/BJNR193600017.html

Informationen zum Gastank und zu Erdgas-Autos

Aus dem im Freien stehenden Gastank erhalten Sie Flüssiggas (LNG). Sie sind also nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen und daher auch nicht von der Erdgasumstellung betroffen.

Da Erdgasautos grenzübergreifend verkauft und gefahren werden, sind sie für verschiedene Gasversorgungsgebiete konzipiert worden und können daher sowohl mit L- als auch mit H-Gas betankt werden. Während der Umstellphase werden nicht nur die Gasgeräte zu Hause, sondern auch die Anschlüsse an den Tankstellen an H-Gas angepasst. Daher müssen Sie sich um nichts kümmern.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte nicht an Ihren Erdgaslieferanten, sondern direkt an den Netzbetreiber.

Falls dieser Ihnen nicht bekannt ist, schauen Sie bitte auf Ihre Erdgasabrechnung. Dort finden Sie neben Ihrer Kundennummer entweder den Namen des Netzbetreibers oder eine 13-stellige Zahl, die Ihnen als Code hilft, Ihren Netzbetreiber über folgenden Link zu identifizieren:

https://codevergabe.dvgw-sc.de/MarketParticipants

…Sie können Ihren Netzbetreiber auch über Ihre Postleitzahl herausfinden:

http://www.energieverbraucherportal.de/erdgas/netzbetreiber